ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
1.1 Für unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere nachfolgend aufgeführten allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter sind für uns unbeachtlich; ihnen wird hiermit vielmehr ausdrücklich widersprochen.
1.2 Alle mündlich, fernmündlich oder telegraphisch getroffenen Abmachungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.
2. Angebote
Die Angebote erfolgen stets freibleibend und wir behalten uns insbesondere das Recht vor, Änderungen bezüglich der angebotenen Sortimente, Farben und Modelle vorzunehmen.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Mangels besonderer Anweisungen des Bestellers bewirken wir die Versendung auf dem nach unserem Ermessen besten und billigsten Wege.
Wir sind dazu berechtigt, die versandten Güter auf Kosten des Bestellers gegen Transportschäden zu versichern. Eine Versicherungspflicht unsererseits besteht jedoch nicht.
Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Sonderverpackungen und Ersatzpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
Bei Lieferungen von bedruckten Waren sind Mehr- beziehungsweise Minderlieferungen bis 10% zulässig. Die Berechnung erfolgt aufgrund der tatsächlich gelieferten Menge.
4. Lieferzeiten
Lieferfristen gelten nur dann als vereinbart, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Die Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsannahme; im Falle des Bedruckens der bestellten Ware jedoch erst,
nach Beibringung vom Kunden zu beschaffender Unterlagen, Freigaben sowie dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Die Lieferfristen sind unverbindlich und annähernd und werden soweit möglich eingehalten. Sie gelten als eingehalten, wenn die bestellten Waren bis zu ihrem Ablauf unser Lager verlassen haben.
4.1 Sollten wir aus von uns zu vertretenden Gründen einen Liefertermin nicht einhalten können, so kann uns der Besteller eine Nachfrist setzten. Die Nachfrist beträgt mindestens 3 Wochen.
Für Artikel, die wir aus dem Ausland beziehen müssen, mindestens 12 Wochen.
4.2 Bei höherer Gewalt kann der Besteller uns die Nachfrist erst nach deren Wegfall setzen, Ereignisse, welche höhere Gewalt darstellen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Als höhere Gewalt gelten
insbesondere: Streik, Rohstoff- oder Warenmangel, Betriebsstörungen, Stockungen der An- und Ablieferung und zwar auch, soweit diese Umstände im Bereich unserer Zulieferer eintreten.
4.3 Teillieferungen sind gestattet. Sie gelten als in sich abgeschlossene Geschäfte und können entsprechend fakturiert werden.
5. Rücktrittsvorbehalt
5.1 Wir sind berechtigt, von einem zustandegekommenen Vertrag zurückzutreten, falls Ereignisse höherer Gewalt eintreten,
Unbefriedigende Auskünfte über die wirtschaftliche und persönliche Bonität des Bestellers eingehen oder dieser nach Auftragserteilung das Insolvenz- bzw. Vergleichsverfahren anmeldet.
5.2 Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, so sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
5.3 Nimmt der Besteller die Ware infolge seines Verschuldens nicht rechtzeitig ab, so sind wir berechtigt, ihm eine Nachfrist von mindestens 8 Tagen zu setzen.
Nach Ablauf dieser Frist, die mit Zugang der Nachfristsetzung an den Besteller beginnt, können wir Schadensersatz verlangen und vom Vertrag zurücktreten.
6. Preise und Zahlung
6.1 Zu unseren Katalogpreisen kommt die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzu. Maßgebend für den jeweils erteilten Auftrag sind diejenigen Preise, die in dem Zeitpunkt Gültigkeit haben,
in welchem der Auftrag für uns bindend wird. Ist jedoch eine Lieferfrist von mehr als einem Monat vereinbart, so gelten die im Zeitpunkt der Lieferung maßgebenden Preise.
Die Frist von einem Monat wird von dem Zeitpunkt an gerechnet, in welchem der erteilte Auftrag für uns bindend geworden ist.
6.2 Die Preise gelten rein netto Kasse und sind sofort zahlbar. Sonderanfertigungen und Werbeaufdrucke fertigen wir ausschließlich gegen Vorkasse. Abweichende Vereinbahrungen behalten wir uns vor.
6.3 Zahlung Inland: Nachnahme, Vorkasse, Bankeinzug, MasterCard oder Visa mit je 2% Skonto, sofern zum Zeitpunkt der Zahlung keine sonstigen fälligen Forderungen bestehen.
Zahlung Ausland: Vorkasse, MasterCard oder Visa mit je 2% Skonto.
Die Bezahlung gilt erst als erfolgt, wenn wir über den Betrag frei verfügen können.
6.4 Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.
Tritt Zahlungsverzug ein, so sind wir berechtigt, unter Ablehnung der Erfüllung Schadensersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
6.5 Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Die Gutschrift erfolgt nur unter banküblichem Vorbehalt.
Der Besteller verpflichtet sich, sein Konto so zu führen, dass der Scheck von uns ohne Verzögerung eingelöst werden kann.
6.6 Für den Fall, dass der Scheck nicht termingemäß eingelöst wird oder Umstände beim Kunden eintreten, die nach unserer Auffassung das Gewähren eines Zahlungszieles nicht mehr rechtfertigen,
sind wir berechtigt, die gesamte Forderung sofort einzuziehen.
6.7 Der Besteller ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
7. Mängelhaftung
7.1 Etwaige Transportschäden an von uns gelieferten Waren sind gegenüber dem Frachtführer sofort geltend zu machen. Die Beweise hierfür sind – eventuell mit Hilfe eines Sachverständigen – zu sichern.
7.2 Der Besteller, welcher nicht Verbraucher im Sinn von § 13 BGB ist, ist verpflichtet die Lieferung unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und Mängel
gegenüber uns schriftlich zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Ablieferung der Ware bei uns eingeht.
Die Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen ab deren Entdeckung bei uns eingeht.
Der Besteller, der Verbraucher im Sinn von § 13 BGB ist, ist verpflichtet, die Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen.
Vom Besteller sind die offensichtlichen Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.
Die Untersuchungs- und Rügepflicht gilt bei berechtigten Teillieferungen für jede Teillieferung gesondert.
Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mängel als genehmigt.
7.3 Ist die von uns gelieferte Ware mangelhaft, so sind wir berechtigt, entweder den Mangel an der gelieferten Ware zu beseitigen oder neu zu liefern. Die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom
Vertrag sind bis einschließlich des zweiten Mangelbeseitigungsversuchs und/ oder Nacherfüllungsversuchs ausgeschlossen. Scheitert die Nacherfüllung (Mangelbeseitigung/Neulieferung) zum zweiten Mal,
oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
7.4 Wir sind nicht zur Mängelhaftung verpflichtet, wenn der Besteller einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat, der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt,
insbesondere unsachgemäß montiert und in Betrieb genommen wurde und/oder Eingriffe oder Änderungen am Kaufgegenstand von anderer Seite vorgenommen wurden.
7.5 Ware, die wir, ohne hierzu verpflichtet zu sein, aus Kulanz zurück nehmen, wird unter Abzug von 20% des Nettowertes für Kontrolle und Umpacken gutgeschrieben.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer aus den laufenden Geschäftsbeziehungen bestehenden Ansprüchen unser Eigentum.
8.2 Unsere Kunden dürfen die unter unseren Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen üblichen Geschäftsverkehrs im eigenen Namen an Dritte weiter veräußern.
Die Weiterveräußerung an Abnehmer, die die Abtretung der gegen sie gerichteten Forderung auf Entgeltzahlung ausgeschlossen haben, wird untersagt.
8.3 Für den Fall der Weiterveräußerung unserer Eigentumsvorbehaltsware, ihrer Beschädigung oder ihres Verlustes tritt der Besteller schon jetzt seine hieraus bestehenden Ansprüche gegen den Erwerber
und alle Eigentumsvorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des von uns in Rechnung gestellten
Wertes unserer Ware. Entsprechendes gilt für den Umfang der Abtretung einer etwa bestehenden Kontokorrentforderung des Bestellers gegenüber seinem Arbeitnehmer.
Der Besteller verpflichtet sich, uns über den Bestand der abgetretenen Ansprüche Auskunft zu erteilen und uns die zu ihrer Geltendmachung erforderlichen Urkunden herauszugeben.
8.4 Übersteigt der Wert der uns auf Grund bevorstehender Vereinbarungen gestellten Sicherheiten 120% des Gesamtbetrages unserer Forderungen gegen den Besteller,
so sind wir verpflichtet, ihm dem übersteigenden Teil der Sicherheiten zurück zu übertragen. Welche Sicherheiten zurückübertragen werden, liegt bei uns.
9. Urheberrechte
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung der Druckvorlagen ist der Besteller allein verantwortlich.
10. Rücksendung
10.1 Die Rücksendung bereits gelieferter Waren bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Sie hat frachtfrei zu erfolgen. Zurückgenommen werden können nur unbeschädigte
und original verpackte Waren. Sie sind durch ausreichende zusätzliche Verpackung auf eigene Kosten gegen die Beschädigung bei der Rücksendung zu schützen.
10.2 Verlangen wir für die Rücknahme der Ware Schadenersatz wegen Nichterfüllung, beträgt der zu ersetzende Schaden grundsätzlich 25% des Kaufpreises.
Der Schadensbetrag ist aber höher oder niedriger anzusetzen wenn wir einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.
10.3 Die Bestimmungen gelten nicht, wenn der Käufer in Folge Geltendmachung von Mängelhaftungsansprüchen Waren an uns zurück schickt oder wir, in von uns zu vertretender Weise,
falsche Waren ausgeliefert haben.
11. Haftungsbeschränkung
Soweit wir bezüglich der Ware oder Teilen derselben eine Beschaffenheits- /oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie.
Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann,
wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
Wir haften uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder
unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produktionsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzungen sowie Arglist beruhen. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft,
deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden
und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlichen Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht.
Die vorher genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von uns betroffen ist.
12. Kennzeichnung
Eine Bearbeitung oder Veränderung unserer Waren sowie das Entfernen unserer Typenschilder oder sonstiger von uns angebrachten Kennzeichen oder Ursprungszeichen,
sowie das Anbringen anderer Typenschilder oder sonstiger Zeichen, die als Ursprungszeichen unseres Bestellers angesehen werden könnten, sind unzulässig.
13. Erfüllungsort und Geschäftsstand
13.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Sitz unserer Gesellschaft.
13.2 Für sämtliche gegenwärtigen uns zukünftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung mit Bestellern, die Vollkaufleute sind, einschließlich für Wechsel- und Scheckforderungen,
ist das Amtsgericht Bad Säckingen beziehungsweise Landgericht Waldshut-Tiengen 1 ausschließlicher Gerichtsstand.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
14. Auslandsgeschäfte
Die Bestimmungen der Haagener Abkommen für internationale Kaufverträge finden keine Anwendung. Für die mit unseren Bestellern abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich deutsches Recht.
Schlussbestimmungen
Sollte eine Regelung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt diese die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.